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   VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538   

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https://dejure.org/2015,3804
VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538 (https://dejure.org/2015,3804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538 (https://dejure.org/2015,3804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 20 ZB 14.1538 (https://dejure.org/2015,3804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gebührenfestsetzung im Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen vor dem Inkrafttreten des geänderten Kostenverzeichnisses vom 24. März 2014

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Gebühren im Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: gebührenrechtliche Kostenpflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrWG § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; KrWG § 18 Abs. 5 S. 1
    Festsetzung der Gebühren im Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07

    Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538
    Dies entspricht jedoch nicht der Rechtsprechung des Senats, die für die Kostenpflicht grundsätzlich eine Amtshandlung ausreichen lässt, die vom Gebührenpflichtigen veranlasst wurde (BayVGH, B. v. 13.6.2013 - 20 ZB 13.805 - juris, unter Bezugnahme auf BayVGH, U. v. 2.8.2007 - 23 BV 07.835 - juris, bestätigt durch BVerwG B. v. 13.5.2008 - 9 B 61.07 - NVwZ 2008, 911).
  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2435

    Reiseausweis für Ausländer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; ernstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538
    Die Darlegungsanforderungen dieses Zulassungsgrundes sind nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 10 ZB 12.2435 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.835

    Kostenrecht: Behördliche Überwachungstätigkeit als kostenpflichtige Amtshandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538
    Dies entspricht jedoch nicht der Rechtsprechung des Senats, die für die Kostenpflicht grundsätzlich eine Amtshandlung ausreichen lässt, die vom Gebührenpflichtigen veranlasst wurde (BayVGH, B. v. 13.6.2013 - 20 ZB 13.805 - juris, unter Bezugnahme auf BayVGH, U. v. 2.8.2007 - 23 BV 07.835 - juris, bestätigt durch BVerwG B. v. 13.5.2008 - 9 B 61.07 - NVwZ 2008, 911).
  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 20 ZB 13.805

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anzeigeverfahren für Sammlungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 20 ZB 14.1538
    Dies entspricht jedoch nicht der Rechtsprechung des Senats, die für die Kostenpflicht grundsätzlich eine Amtshandlung ausreichen lässt, die vom Gebührenpflichtigen veranlasst wurde (BayVGH, B. v. 13.6.2013 - 20 ZB 13.805 - juris, unter Bezugnahme auf BayVGH, U. v. 2.8.2007 - 23 BV 07.835 - juris, bestätigt durch BVerwG B. v. 13.5.2008 - 9 B 61.07 - NVwZ 2008, 911).
  • VGH Bayern, 13.08.2015 - 20 ZB 15.19

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); rechtliches Gehör;

    Hierfür wäre erforderlich gewesen, dass der Kläger nicht nur konkrete Rechts- oder Tatsachenfragen formuliert, sondern auch ausführt, warum diese Fragen für den Rechtsstreit entscheidungserheblich sind sowie erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig sind und schließlich darlegt, warum ihnen eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B. v. 19.2.2015 - 20 ZB 14.1538 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 11 N 148.16

    Wiederkehr nach Ausweisung aufgrund besonderer Härte

    Die Darlegungsanforderungen dieses Zulassungsgrundes sind nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 20 ZB 14.1538 - juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 N 19.15

    Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; unzureichende Darlegung von

    Die Darlegungsanforderungen dieses Zulassungsgrundes sind nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 20 ZB 14.1538 - juris Rz. 6, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2015 - 20 ZB 14.1540

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anzeigeverfahren für Sammlungen;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Kostenpflicht grundsätzlich für eine Amtshandlung gegeben, die vom Gebührenpflichtigen veranlasst wurde (BayVGH, Beschluss v. 19.2.2015, 20 ZB 14.1538 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 11 N 106.15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Die Darlegungsanforderungen dieses Zulassungsgrundes sind nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 20 ZB 14.1538 - juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 11 N 96.14

    Ersetzung der Entscheidungsbegründung durch Bezugnahme auf andere Entscheidungen,

    Die Darlegungsanforderungen dieses Zulassungsgrundes sind nur dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 20 ZB 14.1538 - juris, Rz. 6, m.w.N.).
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